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Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) – Gerätebuch

Aufgrund der NiSV-Verordnung ist seit 01.01.2021 vom Gesetzgeber die Durchführung einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ (STK) zwingend vorgeschrieben.

Eine Dokumentation in Ihrem Gerätebuch nach § 3 NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen), wird alle 12 Monate nach der erforderlichen „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ vorgenommen.

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    EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung

    Harmonisierter EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung von mindestens 2 Jahren. Bei Mängeln haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Ersatz, ggf. Preisminderung oder Vertragsauflösung.