Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) – Gerätebuch
Aufgrund der NiSV-Verordnung ist seit 01.01.2021 vom Gesetzgeber die Durchführung einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ (STK) zwingend vorgeschrieben.
Eine Dokumentation in Ihrem Gerätebuch nach § 3 NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen), wird alle 12 Monate nach der erforderlichen „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ vorgenommen.